FÖRDERUNG

Förderrichtlinien der Stiftung Literatur

Diese Förderrichtlinien geben Auskunft über die Voraussetzungen und den Ablauf der Bewerbung von der Anfrage bis hin zur Förderung.

Der Weg zur Bewilligung von Fördermitteln ist bei der Stiftung Literatur generell zweistufig:

  1. Förderanfrage
  2. Bewilligung/Ablehnung

Zu 1. Förderanfrage:

Zur Erleichterung der Selbsteinschätzung der Interessenten sind hier die Voraussetzungen für den ersten Schritt der Förderanfrage beschrieben. Es kommen Autorinnen und Autoren in Betracht:

  • die in deutscher Sprache schreiben
  • deren Werk, das im Zentrum der Bewerbung steht, noch nicht veröffentlich wurde (weder online noch gedruckt)
  • die sich der erzählenden Literatur widmen
  • die sich inhaltlich mit politischen Fragestellungen beschäftigen. Darunter verstehen wir literarische Werke, die aktuelle Macht-, Herrschafts- und/oder Gesellschaftsverhältnisse darstellen, analysieren oder im Sinne von denkbaren positiven oder negativen Entwicklungen als Utopie / Dystopie verdeutlichen.
  • die eine größere literarische Veranstaltung (Festival, Literaturreihe, Symposium o.ä.) mit erkennbar politischer Ausrichtung planen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Anfrage an uns gestellt werden. Die Anfrage sollte folgende Angaben umfassen:

  1. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum
  2. Zusammenfassung des Inhalts bzw. Beschreibung des Projekts (ggf. mit Kalkulation) auf maximal zwei Normseiten (Exposé)
  3. Leseprobe von maximal zwanzig Normseiten (à 1800 Anschläge).

Zu 2. Bewilligung/Ablehnung:

Nach Einreichung und eingehender Prüfung der Förderanfrage erhalten die Förderkandidaten schnellstmöglich schriftlichen Bescheid, ob sie Fördermittel erhalten oder ob ihr Antrag abgelehnt wurde. Der letztlich erfolgreiche Förderkandidat/ die –kandidatin wird in dem positiven Bescheid über Höhe und Art der Förderung informiert. Über die Höhe der Fördermittel und das Prozedere der Ausschüttung entscheidet die Stiftung unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls und nach eigenem Ermessen. Die Kandidaten, die abgelehnt wurden, haben die Möglichkeit, sich ein weiteres Mal zu bewerben. Dabei ist das gleiche Prozedere zu durchlaufen, wobei es sich bei der einzureichenden Leseprobe bzw. dem Manuskript nicht um eine Umarbeitung des abgelehnten literarischen Werks handeln darf, sondern um etwas originär Neues. Das Gleiche gilt für die Organisation einer literarisch-politischen Veranstaltung. Eine institutionelle Förderung ist nicht vorgesehen.

Förderrichtlinien der Stiftung Literatur für kranke oder anderweitig unverschuldet in Not geratene Autoren

Der Weg zur Bewilligung von Fördermitteln ist bei der Stiftung Literatur generell zweistufig:

  1. Förderanfrage
  2. Bewilligung/Ablehnung

Zu 1. Förderanfrage:

Die Antragstellerin oder der Antragsteller (nur natürliche Personen, keine Institutionen), müssen folgende Voraussetzungen erfüllen und belegen können, um ein Anfrageverfahren zu durchlaufen:

  • schriftstellerische Tätigkeit, nachgewiesen durch mindestens ein im Buchhandel erschienenes Buch literarischen Zuschnitts in deutscher Sprache sowie
  • Krankheit, darunter verstehen wir einen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der die Betroffene/den Betroffenen auf die Hilfe anderer angewiesen sein lässt (nachgewiesen durch den Träger der unterstützenden Einrichtung) oder unverschuldete materielle Notlage durch den dauerhaften Bezug von Sozialhilfe (nachgewiesen durch Bescheinigung der zuständigen Behörde)

Die Anfrage soll folgende Informationen beinhalten:

Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Benennung der schriftstellerischen Betätigung und Begründung und Benennung des Förderbedarfs auf maximal zwei DIN A4 Seiten. Belege müssen bei diesem ersten Schritt noch nicht beigelegt werden.

Förderrichtlinien hier downloaden